Code of Conduct

Der WEMBÉ-Verhaltenskodex für Hersteller und Lieferanten (nachfolgend "Kodex" genannt) legt die Mindeststandards für ethisches und verantwortungsvolles Verhalten fest, die Hersteller und Lieferanten von WEMBÉ-Produkten in ihren Betrieben einhalten müssen, im Einklang mit dem umfassenden Engagement des Unternehmens für Nachhaltigkeit und die Förderung lokaler Handwerkskunst. Dieses Engagement basiert auf absolutem Respekt für Menschen- und Arbeitsrechte. WEMBÉ verpflichtet sich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit Hersteller und Lieferanten diesen Kodex kennen und verstehen und dessen Einhaltung gewährleisten können.

Der Kodex gilt für alle Hersteller und Lieferanten, die an Einkaufs-, Herstellungs- und Fertigungsprozessen beteiligt sind, und basiert auf den folgenden allgemeinen Prinzipien, die das ethische Verhalten von WEMBÉ definieren:

  • Alle WEMBÉ-Aktivitäten werden aus einer ethischen und verantwortungsvollen Perspektive durchgeführt, mit einem vollständigen Engagement für Nachhaltigkeit in allen Phasen des Prozesses.
  • Alle Personen oder Einrichtungen, die in einer arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und/oder industriellen Beziehung zu WEMBÉ stehen, werden fair und respektvoll behandelt.
  • Alle WEMBÉ-Aktivitäten werden so durchgeführt, dass der Respekt vor der Umwelt maximiert und der Erhalt der natürlichen Umwelt aktiv gefördert wird.
  • Alle Hersteller und Lieferanten (einschließlich derjenigen, die die lokale Handwerkskunst repräsentieren) müssen sich voll und ganz den im Kodex festgelegten Prinzipien und Standards verpflichten und deren Einhaltung sicherstellen.

Keine Zwangsarbeit

WEMBÉ verbietet kategorisch die Beschäftigung von Arbeitskräften unter Zwang, Drohung oder in jeglicher Form von Zwangsarbeit. Arbeiter müssen die Freiheit haben, über ihre Beschäftigung und ihren Arbeitsvertrag ohne Zwang zu entscheiden. Im Einklang mit unserem Engagement für Nachhaltigkeit und die Achtung der Menschenrechte erlauben wir unseren Herstellern und Lieferanten nicht, in irgendeiner Phase der Produktion Zwangs- oder Zwangsarbeit einzusetzen. Darüber hinaus ist es den Herstellern untersagt, die Ausweisdokumente der Arbeiter zurückzuhalten oder jegliche Art von "Einlagen" als Beschäftigungsbedingung zu verlangen.

Keine Kinderarbeit

Die Einstellung von Minderjährigen unterhalb des gesetzlichen Mindestarbeitsalters gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht gestattet. Es wird sichergestellt, dass jede beschäftigte Person mindestens das gesetzliche Mindestalter erreicht hat, um gemäß der örtlichen Gesetzgebung und internationalen Übereinkommen arbeiten zu dürfen.

Keine Diskriminierung

Diskriminierung bei der Beschäftigung aufgrund jeglicher Gründe, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationale Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Familienstand, Alter oder jeglichen anderen gesetzlich geschützten Zustand, ist untersagt. Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung über die Beförderung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es wird anerkannt, dass ein inklusives und respektvolles Arbeitsumfeld geschaffen werden muss, in dem Vielfalt geschätzt und die Grundrechte aller Arbeiter geschützt werden. Es werden Richtlinien und Praktiken umgesetzt, die Chancengleichheit und Vielfalt fördern und so ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld für alle schaffen.

Respekt für Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien des Respekts für Arbeitsrechte wird das Recht der Arbeiter, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen, sich diesen anzuschließen oder ihnen nicht beizutreten, vollständig anerkannt und respektiert. Dieses Recht umfasst die Teilnahme an Tarifverhandlungen frei und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen. Es wird sichergestellt, dass es keine Hindernisse oder Barrieren gibt, die die Bildung von Gewerkschaften oder Tarifverhandlungen behindern. Darüber hinaus wird aktiv daran gearbeitet, ein Arbeitsumfeld zu fördern und zu schützen, das die Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen unterstützt. Dies umfasst das Engagement, klare und zugängliche Informationen über die Rechte der Arbeiter in Bezug auf Gewerkschaften und Tarifverhandlungen bereitzustellen. Jegliche Form von Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder Diskriminierung gegenüber Arbeitern, die ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen ausüben, wird untersagt.

Keine grausame oder unmenschliche Behandlung

Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gegenüber Arbeitern ist untersagt. Bei WEMBÉ verstehen wir, dass Respekt und Würde grundlegende Werte sind, die alle unsere Interaktionen am Arbeitsplatz bestimmen sollten. Daher ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeiter jederzeit mit Würde und Respekt behandelt werden, unabhängig von ihrer Position, ihrem Dienstalter oder ihrer Funktion im Unternehmen. Dies bedeutet nicht nur, jegliche Form von grausamer oder unmenschlicher Behandlung zu vermeiden, sondern auch ein Arbeitsumfeld zu fördern, in dem Zusammenarbeit, Kameradschaft und gegenseitige Unterstützung gestärkt werden. Darüber hinaus verpflichten wir uns, Schulungen und Ressourcen bereitzustellen, um das Bewusstsein aller Teammitglieder für die Bedeutung von Respekt und Würde am Arbeitsplatz zu schärfen.

Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen müssen für alle Mitarbeiter bereitgestellt und aufrechterhalten werden. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, Schulungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Faire Löhne

Faire und wettbewerbsfähige Löhne, die mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn oder der Mindestvergütung gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, müssen gezahlt werden. Arbeiter müssen eine faire und rechtzeitige Entlohnung für alle geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich Überstunden, gemäß den geltenden Arbeitsgesetzen erhalten. Bei WEMBÉ erhalten alle Mitarbeiter den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn und die Sozialversicherung (IPS), um die Einhaltung der Arbeitsvorschriften und das allgemeine Wohlbefinden unseres Teams zu gewährleisten.

Keine übermäßigen Arbeitszeiten

Übermäßige Arbeitszeiten sind untersagt, und die gesetzlichen Höchstgrenzen für die Arbeitszeit sowie Ruhezeiten und bezahlte Urlaubszeiten gemäß den Arbeitsgesetzen und geltenden Tarifverträgen werden eingehalten.

Regelmäßige Beschäftigung

Stabile und regelmäßige Beschäftigung wird gefördert, um missbräuchliche befristete Einstellungen oder Subunternehmerverträge zu vermeiden, die dazu dienen, arbeitsrechtliche und soziale Verpflichtungen zu umgehen.

Produktionsnachverfolgbarkeit

Hersteller und Lieferanten sind verpflichtet, angemessene Aufzeichnungen und Dokumentationen zu führen, die die Rückverfolgbarkeit des Ursprungs und des Produktionsprozesses der an WEMBÉ gelieferten Produkte ermöglichen.

Produktsicherheit und -gesundheit

Angemessene Gesundheits- und Sicherheitsstandards müssen für alle gelieferten Produkte sichergestellt werden, die den geltenden Produktsicherheitsvorschriften und -standards entsprechen.

Umweltbewusstsein

Bei WEMBÉ schätzen wir die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt sehr. Daher erwarten wir von unseren Herstellern und Lieferanten, dass sie sich aktiv verpflichten, ihre Umweltauswirkungen zu minimieren und nachhaltige Praktiken in all ihren Aktivitäten zu übernehmen.

Unser Engagement für Umweltbewusstsein umfasst mehrere wesentliche Aspekte:

  • Reduzierung des CO2-Fußabdrucks: Wir ermutigen unsere Hersteller und Lieferanten, Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu implementieren und ihren Beitrag zum Klimawandel zu minimieren.
  • Effiziente Ressourcennutzung: Wir fördern den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser und Energie und incentivieren die Implementierung von Einsparungs- und Energieeffizienzmaßnahmen in den Produktionsprozessen.
  • Angemessenes Abfallmanagement: Wir verlangen Maßnahmen zur Minimierung der Abfallentstehung und zum verantwortungsvollen Umgang mit den produzierten Abfällen, wobei die Reduzierung, Wiederverwendung und das Recycling von Materialien Vorrang haben.
  • Schutz der Biodiversität: Wir fördern den Respekt und Schutz der Biodiversität in allen kommerziellen Aktivitäten, um negative Auswirkungen auf lokale Ökosysteme zu vermeiden und den Erhalt von Flora und Fauna zu fördern.
  • Einhaltung von Umweltvorschriften: Wir drängen unsere Hersteller und Lieferanten zur Einhaltung aller geltenden lokalen und internationalen Umweltgesetze und -vorschriften und zur Erlangung anerkannter Umweltzertifikate, die ihr Engagement für Nachhaltigkeit belegen.

Im Rahmen unseres Engagements für Umweltbewusstsein ist WEMBÉ ein stolzer Unterzeichner des United Nations Global Compact. Wir verpflichten uns, die Prinzipien des Global Compact in unseren Geschäftspraktiken zu befolgen, einschließlich der Achtung und Förderung von Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Antikorruptionsprinzipien in all unseren Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen.

Vertraulichkeit von Informationen

Der Schutz vertraulicher Informationen von WEMBÉ, einschließlich kommerzieller, technologischer und Kundendaten, wird verlangt, und eine unbefugte Offenlegung ist untersagt.

Umsetzung des Kodex

Bei WEMBÉ sind wir verpflichtet, die effektive Umsetzung unseres Verhaltenskodexes durch die Einführung geeigneter Verfahren und Mechanismen sicherzustellen. Dies umfasst die folgenden Aspekte:

  • Transparenz in den Abläufen: Wir etablieren klare und transparente Prozesse, um den Verhaltenskodex allen Interessengruppen, einschließlich unserer Mitarbeiter, Lieferanten und externen Mitarbeiter, zu kommunizieren und zu verbreiten.
  • Bezug auf relevante Gesetze und Vereinbarungen: Wir stellen sicher, dass unser Verhaltenskodex mit den geltenden lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften sowie mit weltweit anerkannten ethischen und unternehmerischen Verantwortungstandards übereinstimmt.
  • Überprüfung der Einhaltung: Wir implementieren Überwachungs- und Nachverfolgungsmechanismen, um die kontinuierliche Einhaltung des Verhaltenskodexes sicherzustellen. Dies umfasst regelmäßige interne und externe Audits, um die Einhaltung zu bewerten und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
  • Einrichtung eines Ethikkomitees: Wir gründen ein Ethikkomitee, das aus Vertretern verschiedener Unternehmensbereiche besteht und für die Überwachung der Umsetzung des Verhaltenskodexes, die Überprüfung möglicher Verstöße und die Empfehlung von Korrekturmaßnahmen verantwortlich ist.
  • Hinweisgebersystem: Wir etablieren ein zugängliches und vertrauliches Hinweisgebersystem, über das Mitarbeiter und andere Interessengruppen mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex sicher und anonym melden können. Das Hinweisgebersystem ist unter der E-Mail-Adresse etica@wembe.com.py erreichbar. Alle über dieses System eingegangenen Informationen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt und angemessen und zeitnah untersucht.